Verkehrsunfall?!

Unfall im Ausland:

Im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, bedeutet im europäischen Ausland meistens außer dem üblichen Ärger und viel Schriftverkehr auch einen größeren finanziellen Schaden als den, den man in der gleichen Situation in Deutschland erlitten hätte.

Bei Urlaubsunfällen geht es regelmäßig darum, dass ein Deutscher im Ausland mit seinem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, an dem auch ein Einheimischer beteiligt ist. Die Schadensregulierung erfolgt hier grundsätzlich vollständig nach ausländischem Recht. Deutsches Recht kommt nur ausnahmsweise dann zur Anwendung, wenn es sich um einen Unfall zwischen Personen handelt, deren gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland liegt.

Bei einer Reise mit ihrem Fahrzeug ins Ausland ist zu raten, den Versicherungsschutz zu überprüfen, Versicherungsnachweise im Fahrzeug aufbewahren und insbesondere auch den internationalen Versicherungsnachweis, „die grüne Versicherungskarte“inkl. Unfallformular, im Fahrzeug mitzuführen. Ebenfalls vor Reiseantritt ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung anzuraten, die vor den meist hohen Kosten der Rechtsverfolgung im Ausland schützt.

Nach Schadenseintritt rufen Sie auf jeden Fall die Polizei. In einigen Ländern kommt die Polizei bei Sachschäden zwar nicht zum Unfallort, in anderen Ländern ist die Verständigung der Polizei jedoch Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Obwohl die Schadensabwicklung im Ausland oft anspruchsvoll und vor allem langwierig (bis zu einem Jahr) ist, müssen die Kosten unserer Beauftragung meistens selbst getragen werden, sofern Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Die Kanzlei Kaiser setzt sich zunächst mit der Auskunftsstelle im Inland, zur Ermittlung der verantwortlichen Abrechnungsstelle, in Verbindung. Jeder Mitgliedsstadt der EU muß eine Auskunftsstelle zur Ermittlung des verantwortlichen Versicherers und eine Entschädigungsstelle einrichten.

So dann korrespondieren wir, mit der im Inland verantwortlichen Entschädigungsstelle und machen Ihre Ansprüche geltend.

                                               

Kanzlei Kaiser / Saint-Priest-Str. 21 /  63165 Mühlheim am Main / Telefon: 06108 90 80 82

 

 

Rechtsanwalt Marcel Kaiser
Telefon: 06108 90 80 82 E-Mail: ra@unfall-kaiser.de