Guter Rat!
Sind sie schuldlos in einen Unfall verwickelt worden,  ist die gegnerische Versicherung zur Übernahme Ihrer Anwaltskosten  verpflichtet. Dies gilt übrigens selbstverständlich auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits mit Ihnen in Kontakt steht.
In  diesem Fall rechnen wir direkt mit der  Versicherung ab. Sind Sie  selbst schuld am Unfall zahlt Ihre  Verkehrsrechtschutzversicherung,  sofern Sie eine solche abgeschlossen  haben, i.d.R. den Anwalt. Häufig  ist eine  Verkehrsrechtschutzversicherung in einer  Rechtschutzversicherung  enthalten.
 Sind  komplexe Fragen zu klären, sind Sie  unsicher oder ist die Schuldfrage  unklar, ist der Weg zum Anwalt  unvermeidlich. 

Natürlich können Sie, wenn Sie es sich zutrauen und  die Zeit dafür aufbringen, die Schadenregulierung mit der Versicherung  auch selbst in die Hand nehmen. Aber vorsicht, die Versicherungen  versuchen häufig, um Kosten zu sparen, vorzuschreiben an wen Sie sich  zu wenden haben. Sie als  Geschädigter sind Herr des Verfahrens und haben die freie Wahl der  Partner ihres Vertrauens. 
In der Praxis versuchen die Versicherungen aber mit immer neuen "Geschichten", die Geschädigten einzuschüchtern um diese um ihre berechtigten Ansprüche zu bringen.
Mittlerweile wird, auf Grund der  aggressiven Vorgehensweise der Versicherungen, von vielen Experten  empfohlen, dass die Geschädigten mit der Versicherung persönlich keinen  Kontakt mehr aufnehmen sollten und statt dessen direkt einen Rechtsanwalt mit der Versicherungsabwicklung beauftragen. 
Dies erscheint der sicherste und, da es häufig um viel Geld geht, auch der wirtschaftlich sinnvollste Weg zu sein.
Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht und stehe loyal an Ihrer Seite!
Ihr 
Marcel Kaiser
Rechtsanwalt                                                           
                                              
Kanzlei Kaiser / Saint-Priest-Str. 21 /  63165 Mühlheim am Main / Telefon: 06108 90 80 82