Verkehrsunfall?!

Guter Rat!

Sind sie schuldlos in einen Unfall verwickelt worden, ist die gegnerische Versicherung zur Übernahme Ihrer Anwaltskosten verpflichtet. Dies gilt übrigens selbstverständlich auch dann, wenn die gegnerische Versicherung bereits mit Ihnen in Kontakt steht.

In diesem Fall rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sind Sie selbst schuld am Unfall zahlt Ihre Verkehrsrechtschutzversicherung, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben, i.d.R. den Anwalt. Häufig ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung in einer Rechtschutzversicherung enthalten.

Sind komplexe Fragen zu klären, sind Sie unsicher oder ist die Schuldfrage unklar, ist der Weg zum Anwalt unvermeidlich.

Natürlich können Sie, wenn Sie es sich zutrauen und die Zeit dafür aufbringen, die Schadenregulierung mit der Versicherung auch selbst in die Hand nehmen. Aber vorsicht, die Versicherungen versuchen häufig, um Kosten zu sparen, vorzuschreiben an wen Sie sich zu wenden haben. Sie als Geschädigter sind Herr des Verfahrens und haben die freie Wahl der Partner ihres Vertrauens. 

In der Praxis versuchen die Versicherungen aber mit immer neuen "Geschichten", die Geschädigten einzuschüchtern um diese um ihre berechtigten Ansprüche zu bringen.

Mittlerweile wird, auf Grund der aggressiven Vorgehensweise der Versicherungen, von vielen Experten empfohlen, dass die Geschädigten mit der Versicherung persönlich keinen Kontakt mehr aufnehmen sollten und statt dessen direkt einen Rechtsanwalt mit der Versicherungsabwicklung beauftragen.

Dies erscheint der sicherste und, da es häufig um viel Geld geht, auch der wirtschaftlich sinnvollste Weg zu sein.

Ich verhelfe Ihnen zu Ihrem Recht und stehe loyal an Ihrer Seite!


Ihr

Marcel Kaiser
Rechtsanwalt                                                          
                                             

Kanzlei Kaiser / Saint-Priest-Str. 21 /  63165 Mühlheim am Main / Telefon: 06108 90 80 82

Rechtsanwalt Marcel Kaiser
Telefon: 06108 90 80 82 E-Mail: ra@unfall-kaiser.de